Wozu eine ESG Due Diligence? Die UnternehmensBörse Grönig zur Unternehmensprüfung unter Nachhaltigkeitsaspekten

12. Juli 2021

Kategorien: Unternehmensprüfung | ESG Due Diligence

Die „gebotene Sorgfalt” bei der Prüfung und Analyse eines zum Verkauf stehenden Unternehmens ist für Kaufinteressenten in der Regel unverzichtbarer Bestandteil einer M&A-Transaktion. Alternativ gibt nicht selten auch der Verkäufer zur Beschleunigung des Verkaufsprozesses eine derartige Prüfung in Auftrag. Ob verkäuferseitig oder durch den potenziellen Käufer beauftragt: Bei der Due Diligence liegt der Fokus in den meisten Fällen auf der Analyse der finanziellen Situation des Zielunternehmens (Financial Due Diligence). Zu den weiteren gängigen Prüfungsthemen zählen zudem steuerliche (Tax Due Diligence) oder vertrags- beziehungsweise organisationsrechtliche (Legal Die Diligence) Aspekte. Angesichts des wachsenden Stellenwerts, den Nachhaltigkeitskriterien für Anleger einnehmen, gewinnt dieses Thema auch bei M&A-Transaktionen und damit bei der Due Diligence zunehmend an Bedeutung. Die auf die Betreuung mittelständischer Familienunternehmen spezialisierte UnternehmensBörse Grönig & Kollegen AG unterstützt Verkäufer und Kaufinteressenten im Umfeld von Unternehmensverkauf und Unternehmensnachfolge auch bei dieser neuen Ausprägung der Due Diligence-Prüfung.

Umwelt, Soziales und Unternehmensführung als Nachhaltigkeitskriterien

Eine bereits seit Längerem etablierte Fragestellung bei der Due Diligence betrifft die möglicherweise in betriebseigenen Grundstücken oder Immobilien verborgenen ökologischen Altlasten eines Zielunternehmens. Eine Environmental Due Diligence dient dazu, derartige Umweltrisiken im Vorfeld eines M&A-Deals aufzudecken. Eine ESG Due Diligence geht über diese bekannte Environmental Due Diligence hinaus und stellt ein Unternehmen nicht nur unter dem Umweltaspekt (Environmental), sondern auch im Hinblick auf die Faktoren Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung bzw. -organisation) auf den Prüfstand. Dies dient der Identifizierung sowohl von bestehenden als auch möglichen künftigen Reputations- und Haftungsrisiken sowie den damit verbundenen Kosten.

Diese Zukunftsprojektion ist vor dem Hintergrund des kontinuierlichen Wandels der Gesetzeslage und der gesellschaftlichen Einstellungen im Umfeld der ESG-Thematiken von zentraler Bedeutung, können hier schlummernde Risiken sich in Zukunft doch auch negativ auf den Unternehmenswert auswirken. Bei der ESG Due Diligence widmet sich das Team der UnternehmensBörse Grönig deshalb besonders dem verborgenen Schadenspotenzial von umweltbezogenen, sozialen oder organisatorischen Unternehmensthemen, aber auch dem Wertentwicklungspotenzial durch bereits umgesetzte Nachhaltigkeitsstrategien. Dementsprechend können die Ergebnisse der ESG Due Diligence durchaus die Unternehmensbewertung und somit die Festlegung des Verkaufspreises als auch die Kaufpreisverhandlungen entscheidend beeinflussen.

ESG Due Diligence nicht nur beim Unternehmensverkauf relevant

Zwar existieren noch keine verbindlichen Vorgaben für eine ESG Due Diligence, bei der Durchführung lassen sich die Berater der UnternehmensBörse jedoch unter anderem von der EU-Nachhaltigkeitstaxonomie für Geldanlagen leiten. Diese liefert relevante Nachhaltigkeitskriterien, die eine Beurteilung eines Investitionstargets anhand des jeweiligen Beitrags zu Klima- und Umweltzielen erlaubt. Im Vorfeld eines Unternehmensverkaufs können so etwa Unternehmensinvestitionen in nachhaltige Projekte oder die Quote der ökologisch nachhaltig erzielten Unternehmensgewinne in Betracht gezogen werden. Dabei wird der Kriterienkatalog für die Prüfung nicht nur auf die Branche des Unternehmens, sondern auch auf die individuellen Anforderungen des jeweiligen Auftraggebers zugeschnitten.

Während eine ESG Due Diligence aktuell vor allem für den Mittelstand und größere Konzerne interessant ist, geht man bei der UnternehmensBörse Grönig & Kollegen jedoch davon aus, dass die Prüfung unter Nachhaltigkeitsaspekten in Zukunft für Unternehmen jeder Größe von Belang sein wird – und das nicht nur im Zusammenhang mit einem anstehenden Unternehmensverkauf. So könnte das Thema ESG beispielsweise künftig im Rahmen der Kreditvergabe im Hinblick auf die Bonitätsbeurteilung an Relevanz gewinnen.

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