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UnternehmensBörse Grönig & Kollegen AG
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65779 Kelkheim-Fischbach (Taunus)

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Unternehmensverkauf
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als "Mandant" bezeichnet. Die AGB werden vom Mandanten automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.

§ 2 Auftragserteilung und Leistung

2.1 Grundlage der Geschäftbeziehung ist der jeweilige Beratungsvertrag, bzw. der schriftliche Auftrag des Mandanten an uns, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden.

2.2 Der Mandant kann uns Aufträge telefonisch, postalisch, per Telefax und eMail erteilen. Ebenso nehmen wir formlose Aufträge entgegen. Der Mandant erhält dann nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung per Post. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen und der Beratungsvertrag als zustande gekommen. Diese Auftragsbestätigung ist dann maßgeblich für den Lieferungs- und Leistungstermin.

2.3 Wenn erforderlich, ziehen wir sachverständige, unselbständig beschäftigte Mitarbeiter hinzu, sowie Dienst- und Werkvertragsnehmer und freiberufliche Kooperationspartner als externe Berater. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin zwischen uns und dem Mandanten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2.4 Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertrags-beziehung zwischen uns und dem Mandanten.

§ 3 Honorare und Preise

3.1 Sämtliche Honorare und Preise verstehen sich ohne die zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung gültige Umsatzsteuer.

3.2 Wir behalten uns vor, die Fertigstellung einer Leistung  von der  vollständigen Bezahlung unserer Honorarforderungen abhängig zu machen. Beanstandungen an unseren Leistungen - außer bei offenkundigen Mängeln – berechtigen den Mandanten nicht zur Zurückhaltung unserer Vergütungen.

§ 4 Zahlung und Fälligkeit

4.1 Der Anspruch auf Zahlung des Preises entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von uns erbracht wurde. Alle Leistungen von uns, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden.

4.2 Sobald die Rechnung dem Mandanten zugeht, ist der Preis zur Zahlung fällig, es sei denn, der Beratungsvertrag sieht eine andere Regelung vor.

4.3 Der Mandant kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern.

4.4 Zur Aufrechnung und Zurückhaltung gleichartiger Forderungen ist der Mandant nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen aus dem-selben Vertragsverhältnis beschränkt.

§ 5 Liefer- und Leistungsfristen und Termine

5.1 Liefer- und Leistungsfristen können nur Schätzzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach unserem bestem Wissen und Gewissen abgegeben werden. Ungeachtet dessen werden wir uns bemühen, die genannten Fristen und Termine – ordentlicher Geschäftsgang vorausgesetzt – einzuhalten.

5.2 Kann ein Termin von uns nicht eingehalten werden, ist der Mandant erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt, wenn er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

§ 6 Mitwirkungspflicht des Mandanten

Alle, für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien, werden uns vom Mandanten zeitgerecht zur Verfügung gestellt. Insbesondere gibt er uns Kenntnis von allen Vorgängen und Umständen, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind, gleichviel ob sich diese vor oder nach der Aufnahme unserer Tätigkeit ereignen.

§ 7 Verschwiegenheit

Wir verpflichten uns, über alle uns im Rahmen der Beratungstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für unsere Erfüllungs-gehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Mandanten selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus verpflichten wir uns, die uns zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

§ 8 Haftung

8.1 Unsere Haftung erstreckt sich auf die Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldens-unabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden unserer Erfüllungsgehilfen haften wir in demselben Umfang.

8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

§ 9 Mängelhaftung

9.1 Meldet der Mandant nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss oder Beendigung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt.

9.2 Sollte der Mandant eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss diese Bemängelung durch ein von einem unabhängigen, sachkundigen Dritten erstelltes, seriöses Gutachten nachgewiesen werden.

9.3 Erfolgt eine Mängelrüge, muss uns die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Diese hat auf jeden Fall Vorrang vor Minderung und Wandlung. Sollte diese Nachbesserung nachweislich und nachhaltig erfolglos bleiben, so hat der Mandant das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren, übernehmen wir nicht. Ebenso haften wir nicht, wenn eine im Auftrag des Mandanten beantragte Förderung seitens des Fördergebers – aus welchem Grund auch immer – nicht bewilligt werden. Gleiches gilt im Fall jeglicher anderen Form der Finanzierung, die abschlägig beschieden wird.

9.4 Ist die Lieferfrist unangemessen lange von uns überschritten worden – hier gilt die individuell vereinbarte Lieferfrist als Richtwert – und hatten wir eine vom Mandanten schriftlich mitgeteilte, angemessene Nachfrist nicht einhalten können, ist der Mandant zum Rücktritt aus dem Vertrag berechtigt.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für eine Lücke im Vertrag.

§ 11 Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Mandanten und uns ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Erfüllungsort ist der Sitz unserer Gesellschaft in Kelkheim.

12.2 Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen uns und dem Mandanten ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz in Kelkheim örtlich zuständige Gericht vereinbart.

Kelkheim, 28.02.2011
UnternehmensBörse Grönig & Kollegen AG