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Was ist mein Unternehmen bei einem Verkauf wert? Unternehmensbewertung nach dem EBIT-Multiplikatorverfahren

Unternehmer, die ihre Firma verkaufen möchten, stehen vor einer zentralen Herausforderung: einen realistischen Wert ihres Unternehmens zu ermitteln. Denn der Erfolg eines Unternehmensverkaufs hängt maßgeblich von einem marktgerechten Verkaufspreis ab. Reiner Grönig, Vorstand und Gründer der UnternehmensBörse Grönig & Kollegen AG, erläutert in diesem Beitrag ein bewährtes Verfahren der Unternehmensbewertung – die Multiplikatormethode auf Basis des Vorsteuerergebnisses (EBIT).

Was ist das EBIT?

Der Wert eines Unternehmens wird maßgeblich durch dessen Ertragskraft bestimmt. Eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die diese Ertragskraft widerspiegelt, ist das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern, häufig mit dem englischen Akronym EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) abgekürzt. Der Vorteil dieser Ertragskenngröße, die oft auch unter den Begriffen operatives Ergebnis oder Vorsteuerergebnis firmiert, liegt in deren Vergleichbarkeit: Da das EBIT unter anderem Unterschiede aufgrund verschiedenartiger steuerlicher Rahmenbedingungen herausfiltert, lässt sich anhand der Kennzahl die Ertragskraft von Unternehmen gegenüberstellen, die beispielsweise in unterschiedlichen Ländern agieren.

Bei der UnternehmensBörse Grönig & Kollegen fließen in die Berechnung des Unternehmenswertes die EBIT-Werte aus einem Zeitraum von sieben Jahren ein: den vergangenen drei Jahren, dem aktuellen Jahr und den Projektionen für die kommenden drei Jahre. Das aus diesen Zahlen berechnete durchschnittliche EBIT wird zudem bereinigt, das heißt, um für den Unternehmensverkäufer einzigartige Positionen korrigiert.

Branchenspezifische Multiplikationsfaktoren für die Berechnung des Unternehmenswertes

Das bereinigte Vorsteuerergebnis bildet die Grundlage für die Wertermittlung nach dem EBIT-Multiplikatorenverfahren. Bei dieser Berechnungsmethode wird das bereinigte EBIT mit einem branchenspezifischen Faktor multipliziert. Neben der Branche hängt dieser Multiplikationsfaktor unter anderem von der Höhe des durchschnittlichen EBIT-Wertes, der Ausrichtung und den Wachstumsperspektiven des jeweiligen Unternehmens ab und richtet sich nach real erzielten Verkaufspreisen für ähnliche Unternehmen desselben Sektors. Als Rechenbeispiel nennt der Vorstand der UnternehmensBörse, Reiner Grönig, eine mittelständische Firma mit einem durchschnittlichen EBIT von einer Million Euro. Für ein derartiges Unternehmen liegt der Multiplikationsfaktor derzeit je nach Branche zwischen 4,5 und 6,5. Ein Inhaber, der diese Firma verkaufen möchte, könnte also einen Unternehmenswert zwischen 4,5 und 6,5 Millionen veranschlagen.

Realistischer Unternehmenswert als Grundlage eines erfolgreichen Unternehmensverkaufs

Der nach der EBIT-Methode ermittelte Wert des Unternehmens erhöht sich bei einem Unternehmensverkauf für den Inhaber zudem um zwei wichtige Positionen: die stillen Reserven und den Gewinnvortrag. Als typische Fälle von stillen Reserven führt der Gründer der UnternehmensBörse teilweise abgeschriebene Unternehmensimmobilien an, die beispielsweise nur noch mit der Hälfte des tatsächlichen Wertes in der Bilanz aufgeführt werden. Die andere Hälfte des Immobilienwertes stellt in diesem Fall eine stille Reserve dar. Darüber hinaus hat der Inhaber die Möglichkeit, den in der Bilanz verzeichneten Gewinnvortrag aus dem Vorjahr vor dem Unternehmensverkauf zu entnehmen. Beide Positionen erhöhen somit das Verkaufsergebnis.

Wer seine Firma verkaufen und dafür den Wert seines Unternehmens präzise berechnen lassen möchte, kann dies in Form einer professionellen Unternehmensbewertung bei der UnternehmensBörse Grönig & Kollegen AG in Auftrag geben. Die M&A-Experten für den Mittelstand verfügen über die erforderlichen Marktkenntnisse, um einen marktgerechten Unternehmenswert und damit einen realistischen Verkaufspreis zu ermitteln. Kontakt mit dem Team der UnternehmensBörse können Sie direkt über das Online-Formular aufnehmen. Weitere Informationen zum Leistungsspektrum rund um die Unternehmensbewertung finden Sie zudem auf der entsprechenden Themenseite.


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