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Was bedeuten Corona-Staatsgelder für den Unternehmensverkauf?

Zahlreiche Unternehmen haben es nur mithilfe staatlicher Finanzhilfen durch die wirtschaftlich schwierigen Zeiten der Coronavirus-Pandemie geschafft. Doch wie sieht es aus, wenn ein Unternehmer, der Corona-Hilfen in Anspruch genommen hat, seine Firma verkaufen möchte? Die UnternehmensBörse Grönig & Kollegen AG wirft einen Blick auf die Besonderheiten, die sich beim Unternehmensverkauf im Anschluss an Corona-Finanzhilfen ergeben.

Unterschiede zwischen KfW-Krediten und WSF-Mitteln

Bei den Folgen der Corona-Finanzhilfen für den Unternehmensverkauf muss zwischen den Quellen der staatlichen Finanzspritzen unterschieden werden. Bei KfW-Krediten kommt bei einem Eigentümerwechsel für gewöhnlich die Change-of-Control-Klausel zum Tragen. Dies bedeutet, dass die KfW ihre Förderfinanzierung beendet und der Käufer den Kredit des Zielunternehmens bei der Förderbank zu tilgen hat.

Bei Unternehmen, die durch Mittel aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds gestützt wurden, gestaltet sich die Situation rund um die Finanzhilfen gegebenenfalls komplexer. Die Experten der UnternehmensBörse Grönig & Kollegen empfehlen in diesem Fall, im Rahmen der Due Diligence zu überprüfen, welche Bedingungen mit der Ablösung der Mittel verbunden sind. Wurde die Kapitalbasis des Unternehmens mithilfe einer stillen Beteiligung des WSF gestärkt, ist eine Rückführung der staatlichen Gelder gegebenenfalls mit einer Gebühr verbunden. Dies lässt sich nur im Einzelfall klären.

Wurde andererseits eine Kapitalerhöhung des Unternehmens gegen eine Aktienbeteiligung des WSF erreicht, so ist eine Übernahme der Aktien durch den Käufer ebenso eine Option wie der Verkauf der Beteiligungen an einen anderen Aktionär.

Rückführung der Staatsgelder bedeutet Positiveffekt für den Käufer

Ungeachtet der Förderquelle: Sowohl bei KfW-Krediten als auch bei Mitteln aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) ist ein Unternehmensverkauf ein klassischer Zeitpunkt für den Ausstieg aus den staatlichen Finanzhilfen, schließlich bedeutet die Rückzahlung ein Ende der mit den Fördermitteln verbundenen Bedingungen und Einschränkungen. Die UnternehmensBörse Grönig & Kollegen steht sowohl Eigentümern, die ihre Firma verkaufen möchten, als auch Kaufinteressenten an einem durch staatliche Fördergelder gestützten Unternehmen zur Seite: Mit ihrer langjährigen Expertise im Bereich der M&A-Transaktionen unterstützen die Berater beide Seiten über den gesamten Kauf- beziehungsweise Verkaufsprozess und helfen selbstverständlich auch bei der Bewältigung der Modalitäten rund um die Rückzahlung pandemiebedingter Staatsgelder in Unternehmen.

Bildquelle: unsplash.com


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