Die familieninterne Unternehmensnachfolge langfristig planen – die UnternehmensBörse berät dank Partnernetzwerk auch in Steuerfragen

In Deutschland gibt es Jahr für Jahr mehr Unternehmensnachfolgen zu regeln. Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) zufolge stehen zwischen 2022 und 2026 rund 190.000 Unternehmensübergaben an – 40.000 mehr als im vorangegangenen Betrachtungszeitraum von 2018 bis 2022. Durchschnittlich müssen also nun jedes Jahr 38.000 Übergaben erfolgreich über die Bühne gebracht werden, um den Fortbestand der Unternehmen und der mit ihnen verbundenen Arbeitsplätze zu sichern. Die existenziellen Herausforderungen, die mit der Nachfolgeregelung einhergehen, wurden bereits in einem früheren Blogbeitrag der UnternehmensBörse Grönig & Kollegen AG thematisiert

In mittelständischen Eigentümer- und Familienunternehmen ist die Übergabe innerhalb der Familie die bevorzugte Form der Nachfolgeregelung und steht in der Beliebtheitsskala weit über dem externen Unternehmensverkauf. Wenn der Betrieb im Zuge einer familieninternen Nachfolge an die nächste Generation weitergegeben wird, ergeben sich je nach Art der Übergabe interessante steuerliche Gestaltungsspielräume. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, nicht nur für die organisatorische Vorbereitung, sondern auch für die steuerliche Gestaltung der Unternehmensnachfolge eine professionelle Begleitung in Anspruch zu nehmen, wie sie die UnternehmensBörse Grönig anbietet.

Steuerliche Abwägungen bei der Unternehmensnachfolge

Für einen Übergang des Unternehmens an Kinder, Nichten, Neffen oder andere Familienangehörige stehen dem Inhaber sowohl entgeltliche als auch unentgeltliche Lösungen zur Verfügung. Oft fällt die Wahl aufgrund des Verwandtschaftsverhältnisses auf eine unentgeltliche Übertragung in Form einer Schenkung oder einer Erbschaft. In beiden Fällen ist es dringend anzuraten, steuerrechtliche Überlegungen in den Nachfolgeprozess zu integrieren. Denn die anfallende Erbschafts- beziehungsweise Schenkungsteuer kann – je nach Verwandtschaftsgrad und Wert des Unternehmens – einen beträchtlichen Teil des übertragenen Vermögens ausmachen und so den Gesamtwert der Schenkung beziehungsweise Erbschaft nachhaltig mindern.

Für die steuerliche Behandlung des zu übertragenden Unternehmensvermögens ist neben seinem Wert auch seine Zusammensetzung ausschlaggebend. Eine frühzeitige Planung der Unternehmensnachfolge macht es möglich, das Unternehmensvermögen aus steuerlicher Sicht optimal zu strukturieren und den Übertragungszeitpunkt zielgerichtet zu wählen, um größtmögliche steuerliche Einsparungen zu erzielen. Aus diesem Grund empfiehlt die UnternehmensBörse Grönig & Kollegen AG, die Regelung der Nachfolge so früh wie möglich anzugehen.

Bei einer familieninternen Unternehmensnachfolge sind für Übergeber und/oder Übernehmer neben der

  • Erbschaftssteuer und der
  • Schenkungsteuer

gegebenenfalls auch steuerrechtliche Überlegungen sinnvoll bezüglich der

  • Grunderwerbsteuer,
  • Einkommensteuer,
  • Gewerbesteuer,
  • Körperschaftsteuer,
  • Umsatzsteuer.

Intensive professionelle Betreuung auch in steuerlichen und erbrechtlichen Fragen

Die UnternehmensBörse Grönig & Kollegen AG begleitet Unternehmen mit individueller Beratung bei der Nachfolgeregelung. Aufgrund der Spezialisierung auf mittelständische, inhabergeführte Unternehmen verfügen die Berater über langjährige Erfahrung bei der Betreuung von familieninternen Unternehmensnachfolgen. Erb- und steuerrechtliche Thematiken werden bei dem Mittelstands-Spezialisten mithilfe eines starken Partnernetzwerkes aus Steuerberatern und Rechtsanwälten abgedeckt. So können sich sowohl Übergeber als auch Übernehmer bezüglich der steuerlichen Gestaltung und der erbrechtlichen Regelung der Unternehmensnachfolge rundum aus einer Hand betreuen lassen.

Sie sind auf der Suche nach einem erfahrenen Partner für die Nachfolgeregelung in Ihrem Unternehmen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf: Unser Team steht Ihnen telefonisch unter 0 61 95 - 987 48 31 zur Verfügung, alternativ können Sie uns über unser Kontaktformular eine Anfrage zukommen lassen.